Wollen Sie Ihr Fahrzeug, wie zum Beispiel Ihr Cabrio, Wohnmobil oder Motorrad, nicht das ganze Jahr über nutzen, sondern nur über wenige Monate, sollten Sie über ein Saisonkennzeichen nachdenken. Saisonkennzeichen sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, doch mit ihnen lässt sich Geld sparen. Wie Sie das Saisonkennzeichen beantragen, was es kostet und welche Vorteile Saisonkennzeichen haben, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Was macht ein Saisonkennzeichen aus?
Saisonkennzeichen sind, wie der Name schon vermuten lässt, Kennzeichen für Ihr Auto, Wohnmobil oder Motorrad, die nur für eine bestimmte Saison gelten, also nur in dem Zeitraum, in welchem Sie Ihr Fahrzeug nutzen wollen. Der Unterschied zu einem normalen Kennzeichen ist der, dass der erlaubte Betriebszeitraum festgelegt wird. Dieser steht rechts auf dem Kennzeichen in Form zweier Zahlen, welche übereinander angeordnet und durch einen horizontalen Strich getrennt sind.
Die obere Zahl entspricht dem Monat, in dem die Gültigkeit des Saisonkennzeichens beginnt, während die untere Zahl den Monat angibt, in dem diese wieder endet. Steht auf dem Saisonkennzeichen z.B. oberhalb des Striches eine 4 und unten eine 10, so ist das Kennzeichen von Anfang April bis Ende Oktober gültig. Der Zeitraum, in dem Sie ein Saisonkennzeichen nutzen können, muss mindestens zwei Monate umfassen und darf höchstens elf Monate betragen. Sie können diesen als Fahrzeugnutzer selbst wählen.
Wann sich ein Saisonkennzeichen für Sie lohnt
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug, wie Ihr Cabrio, Motorrad oder Wohnmobil z.B. nur in der warmen Jahreszeit oder wollen Ihren Geländewagen vor allem im Winter fahren, kann sich ein Saisonkennzeichen für Sie lohnen. So zahlen Sie Kfz-Versicherung und Kfz-Steuern dann nur für die Monate, in denen Ihr Fahrzeug auch wirklich in Benutzung ist und sparen außerhalb des Gültigkeitszeitraums die Gebühren dafür. Ein mehrfaches An- und Abmelden Ihres Fahrzeuges vor und nach der Saison entfällt ebenfalls. Als Voraussetzung für das Saisonkennzeichen gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug den Rest des Jahres in einer privaten Garage oder auf einem Privatgrundstück abstellen können, denn ein Auto ohne gültiges Kennzeichen darf nicht auf öffentlichen Straßen parken. Außerdem benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, auf der die Saison eingetragen wird, sowie die üblichen Papiere für Ihr Fahrzeug.
Das kostet ein Saisonkennzeichen
Möchten Sie ein Saisonkennzeichen beantragen, kostet Sie das genau so viel, wie ein normales Kennzeichen zu beantragen. Sie zahlen bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Gebühr für die Anmeldung von rund 30 Euro. Mit dem Saisonkennzeichen sparen Sie hier insofern, da Sie andernfalls zweimal im Jahr zur Behörde zum An- und Abmelden fahren müssten, was jedes Mal erneut Zeit und Geld kosten würde. Außerdem sparen Sie, wie bereits erwähnt, bei der Kfz-Steuer und der Versicherung. Für ein Wunschkennzeichen fallen, wie bei einem normalen Kennzeichen auch, beim Saisonkennzeichen Gebühren an.
Was gibt es beim Saisonkennzeichen zu beachten?
Auch wenn ein Saisonkennzeichen sehr praktisch ist, gibt es einige Punkte, die Sie beachten müssen. Denn die Regeln für den Gebrauch sind streng. So darf das Fahrzeug in der Zeit, in der das Kennzeichen nicht gilt (z.B. über den Winter) und das Fahrzeug nicht zugelassen ist, auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Eine einzige Ausnahme sind Fahrten zur Abmeldung des Fahrzeugs und anschließende Rückfahrten zum Abstellplatz.
Sollte der Termin für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges in die Ruhezeit fallen, ist das kein Problem. Sie können dann so lange warten, bis das Saisonkennzeichen wieder gültig ist und anschließend einen Termin für die Jahresuntersuchung vereinbaren. Fahren Sie mit dem Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu 70 Euro rechnen, parken Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit auf öffentlicher Fläche, kommt sogar eine Strafe in Höhe von bis zu 500 Euro auf Sie zu. Außerdem fallen zusätzliche Kosten an, wenn Ihr Auto abgeschleppt werden muss.
So beantragen Sie ein Saisonkennzeichen
Das Saisonkennzeichen beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle. Vorher müssen Sie eine Kfz-Versicherung für den gewünschten Zeitraum abschließen. Das Kfz-Kennzeichen selbst wird bei der Zulassungsstelle vergeben. Sie können sich jedoch auch ein Wunschkennzeichen online reservieren, sofern die von Ihnen gewünschte Buchstaben- und Zahlenkombination noch frei ist. Beim Saisonkennzeichen ist dabei zu beachten, dass die Kombination aus Buchstaben und Zahlen insgesamt fünf Zeichen nicht überschreiten darf.
Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug während der Ruhezeit
Was viele nicht wissen: Außerhalb der Saison besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung. Fahren Sie z.B. Ihr Cabrio oder Motorrad nur von April bis einschließlich September, fallen lediglich Versicherungsbeiträge für sechs Monate an. In den Wintermonaten ruhen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, dennoch haben Sie in dieser Ruhezeit weiterhin Versicherungsschutz. Haben Sie als Fahrzeughalter eine Kaskoversicherung abgeschlossen, ist Ihr Fahrzeug auch im Winter gegen Diebstahl, Feuer, Marderbisse sowie gegen Schäden durch Blitze, Stürme und Hagel versichert. Hierfür muss das Fahrzeug jedoch in einer Garage oder auf einem Abstellplatz stehen, welcher von einer sogenannten Umfriedung, also etwa durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer, vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist.
Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt bei einem Saisonkennzeichen?
Umfasst die Saison, in der Sie Ihr Fahrzeug bewegen, mindestens sechs Monate, kann Ihr Schadenfreiheitsrabatt jedes Jahr steigen, vorausgesetzt, Sie haben keinen Unfall mit Ihrem Fahrzeug. Dadurch sinkt dann der Versicherungsbeitrag im Folgejahr. Für Autos und Motorräder, die weniger als sechs Monate im Jahr angemeldet sind, gilt diese Regelung nicht. Hier bleiben Sie im nächsten Jahr in derselben Schadenfreiheitsklasse.
Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?
Das Saisonkennzeichen lohnt sich für Sie, wenn der Beitrag für die Saisonzulassung niedriger ist als der Jahresbeitrag minus der Rückerstattung für die Ruhezeit plus die Gebühren der regelmäßigen Ummeldung. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und muss individuell berechnet werden.